Regeländerung
§2.8 Einberufung
Einberufungen können nur erfolgen für Spieler aus der Jugendabteilung (U23 oder niedriger). Der Spieler muss mindesten schon 3 Jahre beim Verein sein und darf nicht für eine Ablöse gewechselt sein. Der Einzuberufende Spieler darf bisher kein Profieinsatz in einem anderen Verein gehabt haben.
Einberufungen Spieler aus der Jugend Vereine unter 500.000.000 € Teammarktwert
- Wenn ein Spieler aus der Jugend Einberufen werden soll, dann kostet eine Einberufung mindestens 750.000 €
- Spieler die unter 750.000 € Marktwert haben kosten 750.000 €
- Spieler die über 750.000 € Marktwert haben kosten dann entsprechend den Marktwert
Einberufungen Spieler aus der Jugend Vereine über 500.000.000 € Teammarktwert
- Wenn ein Spieler aus der Jugend Einberufen werden soll, dann kostet eine Einberufung mindestens 1.500.000 €
- Spieler die unter 1.500.000 € Marktwert haben kosten 1.500.000 €
- Spieler die über 1.500.000 € Marktwert haben kosten dann entsprechend den Marktwert